Als private Eigentümer von größeren Agrar- und Waldgebieten, die wir zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichtes der Natur bereit sind für umweltbezogene Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, können wir:
a. als Kompensationsmaßnahmen von Eingriffen sogenannte Ökopunkte reservieren oder veräußern, und
b. aus unserem Flächenpool sogenannte genehmigte Ausgleichsflächen und – maßnahmen abtreten, und
c. aus dem erheblichen Potential unserer noch nicht genehmigten Ausgleichsflächen bedarfsgerechte, mit den UNB abgestimmte, Lösungen ermöglichen.
Wir sind somit in der Lage, kurz- und langfristig, schon vor der Aufstellung von Bebauungsplänen – auch für Großprojekte der Landschaftsplanung – in Abstimmung mit den Trägern baulicher Investitionen und im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, Kompensationsmaßnahmen verbindlich zu vereinbaren und umzusetzen.